Mietbedingungen
Haftungserklärung / Mietbedingungen:
Der Vermieter übernimmt gegenüber dem Mieter oder einem Dritten keinerlei Haftung für Schäden, Folgeschäden, Die sich durch Ausfälle oder Maschine während der Mietdauer ergeben, führen nicht zur Haftung des Vermieters. Das Gerät wurde besichtigt und ohne erkennbare Mängel übernommen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Über die Bedienung sowie Sicherheitsvorschriften bin ich informiert worden Sollten sie das Gerät, was sie sich ausgeliehen haben Defekt oder unvollständig zurückbringen, wird ihnen der Defekt, oder die Reparatur in Rechnung gestellt , und sie haben diese zu Bezahlen. Wird das Vermietgegenstand 1 Std zu Spät wieder gebracht wird Ihnen ein halber Tag extra in Rechnung gestellt.Ebenfalls ist dass Benutzen der Geräte auf eigene Gefahr.
Hinweis zu den Datenschutzbestimmungen: Die personenbezogenen Daten werden nur für den Verleih und für den weiteren Informationsaustausch im Zusammenhang mit dem Verleih verwendet. Deine Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und umgehend gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben worden, nicht mehr benötigt werden.
1. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
2. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind sofort dem Vermieter aufzuzeigen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht durch Fotos dokumentiert wurden.
3. Wird die Hüpfburg verschmutzt oder Nass zurückgegeben, so muss der Mieter anstehende Reinigungskosten von 50,00 Euro übernehmen.
4. Der Mieter haftet für die komplette, angemietete Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus. Der Vermieter www.embusch.de übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.
5. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, wird Ihnen ein halber Tag zusätzlich in Rechnung gestellt!
Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
6. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
7. Bei der Vermietung der Hüpfburg übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.
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Sicherheitsregeln bei Benutzung der Hüpfburg:
Eltern haften für ihre Kinder
Betreten/Benutzen auf eigene Gefahr
Benutzung der Hüpfburg nur unter Aufsicht eines Erwachsenen (>18 Jahre)
Nicht mit Schuhen oder Brillen benutzen.
Keine scharfen und heißen Gegenstände mit in die Hüpfburg nehmen.
Keine Speisen und Getränke sowie Kaugummi oder Speiseeis in die Hüpfburg mitnehmen.
Nicht rauchen. Der Genuss von Alkohol oder Drogen vor Benutzung der Hüpfburg ist untersagt.
Nicht ringen oder einander stoßen.
Nicht auf die Außenwände klettern.
Nicht in die Netze klettern oder an diesen hängen.
Die Hüpfburg nicht aufblasen oder benutzen bei mehr als Windstärke 5.
Die Hüpfburg nicht benutzen bei Spannungsausfall oder einer Störung des Gebläses. Bei Druckverlust die Hüpfburg räumen
Zugang nur für Kinder ab 3 Jahre. Diese Sicherheitsregeln gelten auch für alle anderen Geräte, die durch die Firma EventManagementBusch- angeboten werden.
Bei starken Regen ist die Hüpfburg zu räumen, und das Gebläse vom Stromnetz zu trennen und vor Regen zu schützen. Die Hüpfburg ist mit einer Plane abzudecken.
Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen genutzt werden.
Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen.
Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist.
Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise, siehe Warnhinweise an der Vorderseite der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere Kleinere gefährden.
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Mit ihrer unterschritt des Gerätemietvertrages erklären sie sich mit dem Vertrag einverstanden.